Konzept Umgang mit und Prävention vor psychischer und physischer Gewalt und insbesondere sexueller Gewalt

Am 01.05.2022 ist das Landeskinderschutzgesetz NRW (NRWLKiSchG) in Kraft getreten, welches den Kinderschutz in seiner Eigenschaft als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe präzisiert und qualitativ stärkt.

Grundschulen tragen eine besondere Verantwortung für den Schutz und das Wohlergehen der ihnen anvertrauten Kinder. Ein umfassendes Schutzkonzept ist daher unerlässlich, um Gefährdungen – insbesondere durch Gewalt, sexualisierte Übergriffe, Vernachlässigung oder Diskriminierung – frühzeitig zu erkennen, zu verhindern und angemessen darauf zu reagieren.

Dieses Schutzkonzept stellt dabei eine verbindliche Richtlinie für die Umsetzung des Kinderschutzauftrags sowohl innerhalb der Schule dar, geht aber auch darüber hinaus und bezieht externe Fachkräften (Trogata, I-Punkt, Kinderschutzfachkräfte und Beratungsstellen) mit ein.

So werden klare Strukturen und gemeinsame Standards geschaffen, um Kinder vor jeder Form von Gewalt, Vernachlässigung oder Grenzverletzung größtmöglich zu schützen – sei es körperlich, seelisch oder sexualisiert. Gleichzeitig stärkt es uns als pädagogisches Team darin, sensibel hinzuschauen, im Verdachtsfall sicher zu handeln und präventiv zu arbeiten.

Zusätzlich zu diesem schuleigenen Schutzkonzept, wird ebenfalls das Schutzkonzept der KJA Bonn für den Bereich der Schulsozialarbeit und das Schutzkonzept der Trogata sowie die Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Schulträger beachtet.

1. Leitbild

„In uns selbst liegen die Sterne unseres Glücks“
(Heinrich Heine)

 

An unserer Schule steht das Kind im Mittelpunkt. Unser Anliegen ist es, jedes einzelne Kind mit seinen individuellen Voraussetzungen so auf seinem Lernweg zu begleiten und zu fördern, dass es die für ihn bestmöglichen Lernerfolge im persönlichen und schulischen Bereich erreichen kann. Da Kinder aber nicht nur bei individuellen Lernprozessen lernen, steht für uns das gemeinsame Lernen miteinander, voneinander und füreinander in einer Kultur des wechselseitigen Helfens ebenso im Vordergrund. Wir sehen jedes Kind als eigenständige Persönlichkeit mit individuellen Stärken, Bedürfnissen und Gefühlen. Unsere Schule soll ein sicherer Ort sein – zum Lernen, Wachsen und Wohlfühlen. Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle und wertschätzende Umgebung, in der sich alle Kinder – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Lebenslage – angenommen und geschützt fühlen. Unser Ziel ist es, jedes Kind stark zu machen: für sich selbst, für andere und für das Leben.

Deshalb ist uns besonders wichtig:

  • Kinderschutz aktiv leben – Wir achten aufeinander und übernehmen Verantwortung füreinander. Der Schutz vor Gewalt, Grenzverletzungen und Diskriminierung ist für uns selbstverständlich.
  • Achtsamkeit und Respekt – Im täglichen Miteinander pflegen wir einen respektvollen, freundlichen und aufmerksamen Umgang.
  • Verlässliche Strukturen – Klare Regeln, transparente Abläufe und feste Ansprechpartner:innen geben Sicherheit und Orientierung.
  • Offene Kommunikation – Wir hören zu, nehmen Sorgen ernst und beziehen Kinder, Eltern, Trogatamitarbeitende und Kolleg:innen aktiv ein.
  • Prävention und Aufklärung – Wir stärken Kinder in ihrer Selbstwahrnehmung, fördern ihre Sozialkompetenz und klären altersgerecht über Rechte und Grenzen auf.

Unser Leitbild ist die Grundlage für unser Schutzkonzept – und für eine Schulgemeinschaft, in der sich alle gesehen, ernst genommen und sicher fühlen. Denn nur wer sich sicher fühlt, kann lernen, lachen und eigene Stärken herausfinden.

2. Definition der Begrifflichkeiten

Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes so stark beeinträchtigt oder bedroht ist, dass es ernsthafte Schäden davontragen kann – und diese Gefahr nicht ohne staatliches Eingreifen abgewendet werden kann.

Eine solche Gefährdung kann durch Vernachlässigung, körperliche oder seelische Gewalt, sexuelle Übergriffe oder durch andere Formen von Misshandlung entstehen – sowohl im häuslichen Umfeld als auch im schulischen Bereich oder durch andere Bezugspersonen.

Man unterscheidet bei einer Kindeswohlgefährdung folgende Gefährdungsbereiche:

  • Psychische/seelische Gewalt
  • Physische/ körperliche Gewalt
  • Diskriminierung
  • Sexuelle Gewalt
  • Sexualisierte Gewalt
  • Häusliche Gewalt
  • Vernachlässigung
  • Beeinträchtigung der elterlichen Erziehungskompetenz (Aufsichtspflichtverletzung)

Psychische Gewalt: Diese liegt vor, wenn Kinder durch Worte, Gesten oder Verhalten wiederholt seelisch verletzt, abgewertet, verängstigt oder ausgegrenzt werden. Sie beeinträchtigt das Selbstwertgefühl, das Sicherheits- und Zugehörigkeitsgefühl sowie die emotionale Entwicklung des Kindes.

Psychische Gewalt kann verbale Gewalt in Form von Beleidigungen, Drohungen sowie Gerüchten beinhalten. Weitere Formen sind die soziale Ausgrenzung oder Isolierung sowie digitale Gewalt durch Cybermobbing.

Mobbing ist eine besondere Form der psychischen Gewalt, bei der eine Person systematisch über einen längeren Zeitraum wiederholt schikaniert, herabgewürdigt oder ausgegrenzt wird. Diese Handlungen können verbal, nonverbal oder durch digitale Kanäle erfolgen und zielen darauf ab, das Opfer emotional und sozial zu isolieren.

Physische Gewalt: Diese liegt vor, wenn einem Kind absichtlich durch körperliche Handlungen Schmerzen, Verletzungen oder gesundheitliche Schäden zugefügt werden – unabhängig davon, ob sichtbare Spuren entstehen. Sie umfasst sowohl direkte als auch indirekte Handlungen, die den Körper verletzen oder in seiner Integrität bedrohen. Sie ist eine Form der Kindeswohlgefährdung und verletzt die persönliche Unversehrtheit und Würde des Kindes.

Man unterscheidet zwischen direkter Gewalt (Schlagen, Stoßen, Treten, Würgen oder andere körperliche Übergriffe) und indirekter Gewalt (Maßnahmen, die körperliches Leid verursachen, wie das Verwehren von Nahrung, Schlaf oder medizinischer Versorgung)

Physische Gewalt hat nicht nur körperliche, sondern oft auch langfristige psychische Folgen und ist in jeder Form zu verhindern oder konsequent zu ahnden.

Diskriminierung: Sie beschreibt jede Form der Benachteiligung, Herabsetzung oder Ausgrenzung von Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Merkmale. Diese Merkmale können unter anderem Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung oder soziale Herkunft sein.

Im schulischen Kontext kann Diskriminierung auf verschiedenen Ebenen auftreten – zwischen Kindern, durch Erwachsene oder strukturell im System Schule selbst. Sie kann sowohl bewusst als auch unbewusst geschehen und wirkt sich negativ auf das Wohlbefinden, die Bildungschancen und das Selbstwertgefühl von Kindern aus.

Sexuelle Gewalt: Diese umfasst jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind gegen dessen Willen vorgenommen wird oder der ein Kind aufgrund seines Alters oder seiner Entwicklung nicht zustimmen kann. Dazu gehören auch Situationen, in denen Kinder zu sexuellen Handlungen überredet, gezwungen oder manipuliert werden – mit oder ohne körperlichen Kontakt. Sexuelle Gewalt kann durch Erwachsene, aber auch durch andere Kinder oder Jugendliche ausgeübt werden. Täter:innen nutzen häufig Vertrauensverhältnisse, Macht oder Abhängigkeit aus. Man unterscheidet folgende Formen sexueller Gewalt:

  • Körperlich: Unerwünschte Berührungen, Vergewaltigung.
  • Nicht-körperlich: Sextortion, verbale Belästigungen.
  • Digital: Cybergrooming, Verbreitung intimer Inhalte.

Sexualisierte Gewalt: Diese Form der Gewalt ist von der sexuellen Gewalt zu unterscheiden, da sie sich zwar nicht in den Handlungen unterscheiden, aber in ihrer Motivation. Der Begriff sexualisierte Gewalt hebt hervor, dass es sich nicht um Sexualität im Sinne von einvernehmlicher Sexualität handelt, sondern um eine Form von Gewalt, bei der Sexualität als Machtmittel missbraucht wird.

Der Begriff betont, dass es in diesen Taten nicht um Lust oder Sexualität, sondern um Kontrolle, Machtausübung, Demütigung oder Grenzverletzung geht. Es bezeichnet jede Form von Übergriffen, bei denen sexuelle Handlungen oder Anspielungen als Mittel eingesetzt werden, um Macht auszuüben, zu kontrollieren oder zu demütigen. Dabei stehen nicht die sexuellen Motive im Vordergrund, sondern die Instrumentalisierung von Sexualität als Gewaltform.

Häusliche Gewalt: Sie bezeichnet alle Formen von Gewalt, die zwischen Menschen in einem gemeinsamen Haushalt oder in engen familiären Beziehungen ausgeübt werden. Sie kann körperlich, seelisch, sexuell oder auch wirtschaftlich sein und richtet sich oft gegen schutzbedürftige Personen.

Für Kinder bedeutet häusliche Gewalt nicht nur, selbst geschlagen, beschimpft oder bedroht zu werden, sondern auch, wenn sie mit ansehen müssen, wie Gewalt zwischen Bezugspersonen – zum Beispiel den Eltern – geschieht. Auch das Miterleben solcher Situationen kann zu schweren seelischen Belastungen führen. In vielen Fällen nehmen die Kinder die Gewalt nicht nur wahr, sondern werden von den Parteien instrumentalisiert bzw. vom gewalttätigen Partner ebenfalls misshandelt.

Vernachlässigung: bedeutet, dass ein Kind über längere Zeit nicht ausreichend versorgt, betreut oder geschützt wird – obwohl die Eltern oder Sorgeberechtigten dazu verpflichtet und in der Lage wären. Dabei kann Vernachlässigung in verschiedenen Bereichen auftreten:

  • Körperliche Vernachlässigung: z. B. unzureichende Ernährung, fehlende medizinische Versorgung, mangelnde Hygiene, unpassende oder beschädigte Kleidung.
  • Emotionale Vernachlässigung: z. B. fehlende Zuwendung, Liebe, Geborgenheit oder eine ständige emotionale Ablehnung.
  • Erzieherische Vernachlässigung: z. B. keine Regeln, Grenzen oder Förderung, unregelmäßiger Schulbesuch oder fehlende Unterstützung bei schulischen Aufgaben.
  • Aufsichtspflichtverletzung: z. B. Kinder sind über längere Zeit unbeaufsichtigt oder in gefährlichen Situationen sich selbst überlassen.

Auf Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung müssen alle Personen reagieren, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten – insbesondere im Bildungs-, Erziehungs- oder Gesundheitsbereich.

Alle schulischen Fachkräfte – insbesondere Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen, Schulleitung und weiteres pädagogisches Personal – sind gesetzlich verpflichtet, bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls tätig zu werden.

Grundlage hierfür ist § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) sowie § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) für Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

3. Interventionsplan

Der Interventionsplan stellt ein festgelegtes, strukturiertes Vorgehen dar, das beschreibt, was zu tun ist, wenn der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung besteht – also z. B. bei Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch.

Der Interventionsplan ist das zentrale Element des Schutzkonzepts und soll allen, die im System Schule arbeiten Handlungssicherheit bieten, um Kinder im Verdachtsfall schnell, abgestimmt, rechtssicher und angemessen zu schützen.

Der Interventionsplan gibt Auskunft über die klare Rollen- und Aufgabenverteilung innerhalb des Kollegiums, aber auch die Zusammenarbeit mit externen Fachstellen (z.B. Jugendamt der Stadt Troisdorf, KJA, Trogata).

3.1 Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

Die Kooperation mit dem Jugendamt Troisdorf ist ein zentraler Bestandteil unseres Schutzkonzepts und folgt klar definierten Abläufen, um das Wohl der Kinder in Verdachtsfällen sicherzustellen. Es existiert eine Kooperationsvereinbarung als Handlungsgrundlage. Beim Jugendamt werden Verdachtsmomente gemeldet, damit sofortige Maßnahmen bei akuter Gefahr eingeleitet werden können. Außerdem unterstützt das Jugendamt beim Finden von familienunterstützenden Angeboten, bei der Beratung von Lehrkräften und Schulleitung rund um Unsicherheiten im Umgang mit Verdachtsfällen, bei der gemeinsamen Erarbeitung von Schutzplänen und der Nachbetreuung.

Als präventive Maßnahmen bietet das Jugendamt Workshops und Schulungen für Lehrkräfte sowie einen Netzwerkaufbau mit dem Jugendamt an.

Diese strukturierte Zusammenarbeit stellt sicher, dass das Wohl der Kinder bei Verdachtsfällen stets oberste Priorität hat und die richtigen Schritte zügig eingeleitet werden.

3.2 Zusammenarbeit mit der KJA

In der Sternenschule ist die KJA Bonn Träger der Schulsozialarbeit. An 2,5 Tagen in der Woche steht der Schule eine Schulsozialarbeiterin zur Verfügung, die Schüler*innen und deren Familien in persönlichen und schulischen Belangen unterstützt. Sie dient als Vermittler zwischen Schule, Eltern und externen Hilfsangeboten (z. B. Jugendamt, Beratungsstellen). In der Schule bietet sie Projekte zur Sozialkompetenzförderung und Konfliktbewältigung als präventive Maßnahmen an.

Fallbezogen findet ein Austausch bei Unterstützungsbedarf statt und ein gemeinsames Handeln bei Verdachtsfällen, basierend auf dem Schutzkonzept der Schule, dem der KJA (siehe: Schutzkonzept_final_2022.indd) und gemäß dem Kooperationsvertrag mit dem Jugendamt der Stadt Troisdorf.

Zur Evaluation finden Jahresgespräche mit der Schulleitung und der KJA statt.

Diese strukturierte Zusammenarbeit gewährleistet eine ganzheitliche Betreuung, bei der die schulische und soziale Entwicklung der Kinder im Mittelpunkt steht. Die KJA Bonn spielt hierbei eine zentrale Rolle als verlässlicher Partner in der Schulgemeinschaft.

3.3 Zusammenarbeit mit der Trogata (Stadt Troisdorf)

In der Sternenschule ist das Troisdorfer Jugendamt Träger der Trogata und ein Elternverein ist der Träger der Übermittagsbetreuung. Durch regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen Trogata- und Schulleitung sowie zwischen dem pädagogischen Personal stellt eine kohärente pädagogische Ausrichtung zwischen Schule und Nachmittagsbetreuung sicher.

In der Sternenschule gibt es eng abgestimmte Betreuungskonzepte zwischen Schule und Offenem Ganztag. Von den zwölf Klassen befinden sich acht Klassen im strukturierten Ganztag. Hier kommen Mitarbeiter:innen aus der Trogata ab ca. elf Uhr in die jeweiligen Klassen und begleiten die Kinder, neben den Lehrkräften, in der Lernzeit und in einzelnen weiteren Schulstunden. Lehrkräfte tauschen sich täglich kurz mit den Trogatakräften aus und schaffen somit eine Übergabe für die Betreuung im Nachmittag und umgekehrt eine Informationsweitergabe von Vorfällen und Auffälligkeiten aus dem Nachmittagsbereich des vorherigen Tages. Die Kinder haben somit durchgängige Ansprechpartner:innen bei Problemen und Sorgen.

Es finden außerdem monatliche Treffen zwischen Lehrkräften und dem pädagogischen Personal von der Trogata statt, um aktuelle Entwicklungen, individuelle Bedürfnisse der Kinder und organisatorische Belange zu besprechen. Außerdem begleitet das pädagogische Personal der Trogata die Lernzeiten und einzelne Unterrichtsstunden, um die Entwicklung der Kinder zu beobachten und den Übergang zwischen Unterrichtsphasen und Betreuungsphasen zu begleiten.

3.4 Zusammenarbeit mit dem Elternverein der Übermittagsbetreuung

In der Sternenschule gibt es eine Übermittagsbetreuung namens I-Punkt, die durch einen Elternverein getragen wird. Mit den Mitarbeitenden des I-Punktes finden regelmäßige Abstimmungsgespräche zur transparenten Kommunikation und Nachvollziehbarkeit von Maßnahmen statt.

Eine Person des Kollegiums aus einer regulären Klasse geht zum wöchentlichen Austausch in den I-Punkt um aktuelle Entwicklungen, individuelle Bedürfnisse der Kinder und organisatorische Belange zu besprechen. Ein regelmäßiger Austausch zwischen Teamleitung, Frau Bickel und der Schulleitung finden statt.

Es gibt außerdem einen Briefkasten des I-Punktes im Verwaltungstrakt, der jeden Morgen vom Personal des I-Punktes geleert wird, um Anliegen zeitnah zu bearbeiten.

4. Gefahrenanalyse

4.1 Orte & Zeiten

Wir kennen an unserer Schule Orte, an die sich Kinder zurückziehen, wenn sie ungestört sein und Privatsphäre haben wollen. Diese Orte bieten jedoch auch Gefahrenpotenzial, da sie teils wenig einsichtig sind. Dazu gehören:

  • Die Toiletten
  • Die Büsche auf dem Schulhof
  • Der Wald
  • Die Abgänge an den einzelnen Eingängen
  • Der Bereich hinter dem Schulgebäude
  • Der Bereich hinter der Turnhalle

Weitere „Rückzugsorte“, die für die Kinder unserer Schule als sicher bzw. unsicher erscheinen, werden in einer gesonderten Schülerabfrage noch ermittelt und hier mit aufgenommen.

Die Aufsichtspflicht wird während der Pausen durch mehrere Lehrkräfte gewährleistet, sodass die Kinder in dieser Zeit nicht alleine oder über einen längeren Zeitraum außerhalb der Sichtweite einer Lehrkraft oder pädagogischen Personals (z.B. beim Toilettengang) sind.

Zur Toilette gehen die Kinder, sofern sie die außenliegenden Toilettenanlagen nutzen, immer zu zweit. Die oberen Klassen (E2/F2 sowie E4/F4) nutzen die Toilettenanlagen auf ihrer Etage direkt neben dem Klassenraum.

Dennoch ermöglichen die Toilettenpausen oder Hofpausen potenziell gefährliche Zeiträume. Der Schulhof ist von einer Seite aus betretbar, wobei die drei Tore auf dieser Seite zu den Unterrichtszeiten nicht verschlossen sind. Betritt man das Schulgelände von den zwei kleinen Toren, so läuft man automatisch am Verwaltungstrakt vorbei. Personen können aber auch durch das große Tor hinter dem Schulgebäude an den Klassen entlanglaufen. Außerdem ist das Schulgelände zwar weitestgehend eingezäunt, aber es besteht im Bereich des Waldes nur eine natürliche Grenze (Berg), wohinter man in das angrenzende Wohngebiet gelangt. Der eingezäunte Bereich endet im Waldbereich des Schulhofes und hier befindet sich ein möglicher Durchgang zu den Gärten der benachbarten Wohnhäuser. Somit ist es möglich, dass Unbefugte das Schulgelände betreten können.

4.2 Personenkonstellationen

Da theoretisch jeder Mensch zum/zur Täter:in werden kann, müssen folgende Szenarien in Bezug auf die beteiligten Personen an Schulen bedacht werden:

  • Kind und Kind: Unangemessene Handlungen oder Berührungen, oft geprägt von Machtgefällen.
  • Erwachsene (Schule) und Kind: Übergriffe durch Lehrkräfte oder Betreuungspersonal.
  • Erwachsene (außerschulisch) und Kind: Missbrauch durch Personen außerhalb des schulischen Kontexts.

Sexualisierte Gewalt hat schwerwiegende körperliche, psychische und soziale Folgen. Schulen sind verpflichtet, durch klare Präventions- und Interventionsmaßnahmen ein sicheres Umfeld zu schaffen.

Unsere Aufgabe ist es immer, das Opfer zu schützen und ihm zu helfen und das bedeutet vor allem, ihm Vertrauen zu schenken und zu glauben, was es sagt.

4.3 Gefährdungseinschätzung

Die Gefährdungseinschätzung ist die fachlich begründete Beurteilung, ob das Wohl eines Kindes durch Vernachlässigung, körperliche oder seelische Misshandlung, sexualisierte Gewalt oder andere Formen von Gefährdung beeinträchtigt oder bedroht ist.

Sie erfolgt auf der Grundlage von gewichtigen Anhaltspunkten und dient dazu, die Dringlichkeit und Schwere der möglichen Kindeswohlgefährdung einzuschätzen. Hier wird auch die Möglichkeit beurteilt, ob die Eltern die drohende Gefährdung unter Annahme evtl. notwendiger Hilfen noch bewenden können.

Die Gefährdungseinschätzung wird in der Regel unter Beteiligung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (z.B. von der schulpsychologischen Beratungsstelle) durchgeführt und bildet die Grundlage für weitere Schutzmaßnahmen, wie z. B. das Hinzuziehen des Jugendamts gemäß § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz).

Ablauf einer Gefährdungseinschätzung:

  1. Beobachtung und Dokumentation von Auffälligkeiten im Dokumentationsbogen (siehe edudocs-> Schulsozialarbeit-> Kindeswohlgefährdung)
  2. Interne Beratung im Team und mit der Schulleitung
  3. Schulintern wird sichergestellt, dass zeitnah eine schulinterne Einschätzung zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung vorgenommen wird. Hierbei sollten alle Mitarbeitenden der Schule, die mit dem Kind im näheren Kontakt stehen teilnehmen. Als Grundlage dient der Beobachtungsbogen (siehe edudocs-> Schulsozialarbeit-> Kindeswohlgefährdung)
  4. Die Schulleitung koordiniert, entsprechend ihrer Verantwortungsfunktion (§§ 59 u.60 Schulgesetz NRW - SchulG) den Prozess der Gefährdungseinschätzung oder beauftragt eine andere Person die Fallkoordination zu übernehmen und zu führen.
  5. Einbezug einer Kinderschutzfachkraft zur fachlichen Einschätzung
  6. Abwägen der Gefährdung keine – latente – akute Gefährdung
  7. Entscheidung über nächste Schritte: Beobachtung, Elternkontakt, Hilfe organisieren, Jugendamt informieren
  8. Bei Bedarf kann bereits hier eine Beratung gem. § 8b SGB VIII in Anspruch genommen werden
  9. Sorgfältige Dokumentation

Für das weitere Vorgehen siehe die Kooperationsvereinbarung städt. Schulen _Kinderschutz (siehe edudocs Schulsozialarbeit).

Siehe Ablaufplan in der Anlage.

5. Präventions- und Schutzmaßnahmen

Die Präventions- und Schutzmaßnahmen an der Sternenschule zielen darauf ab, Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und Schutzfaktoren zu stärken.

Innerhalb von den Lehrerkonferenzen findet eine regelmäßige Sensibilisierung für Grenzverletzungen oder Machtmissbrauch statt. Das Kollegium hat einen gemeinsamen Verhaltenskodex erarbeitet, der im Folgenden zu finden ist.

Mit unserem Konzept „Gewaltfrei Lernen“ werden durch regelmäßige Schulungen Kinder, Lehrkräfte und Eltern für Themen wie „Nein sagen“, „Gute und schlechte Geheimnisse“, körperliche Selbstbestimmung und das Wahrnehmen/Ausdrücken von Gefühlen, sensibilisiert.

Auch das Thema Kinderrechte hat in der Sternenschule eine hohe Bedeutung.

Unterrichtsreihen zu diesem Thema sind ein fester Bestandteil unserer Arbeit.

Im Schuljahr 2025/26 nimmt die Sternenschule an einer Zertifizierung zur Kinderrechteschule teil und legt nochmals einen besonderen Fokus auf dieses Thema. Hier werden Eltern, Kinder, Trogatapersonal und alle Lehrkräfte eingebunden.

Zur Stärkung der Selbstwirksamkeit und Partizipation wird in allen Klassen ein Klassenrat einmal wöchentlich durchgeführt und die Klassensprecher nehmen an einer wöchentlichen Sternenkonferenz teil, um Belange der Schülerinnen und Schüler zu besprechen.

Alle Mitarbeitenden der Schule nehmen regelmäßig an Fortbildungen zu den Themen Prävention, sexuelle Gewalt und Kinderschutz teil. Diese Schulungen sollen das Bewusstsein schärfen und Handlungssicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen vermitteln. Zusätzlich werden aktuelle Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen besprochen, um sicherzustellen, dass das Kollegium stets auf dem neuesten Stand ist.

Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Ladwig nimmt ebenfalls regelmäßig an Schulungen und Workshops zu Themen wie Kinderschutz, Prävention von Gewalt und Erkennung von Anzeichen für Missbrauch teil. Am 29.03.2022 erfolgte auch die Schulung zum Kooperationsvertrag.

5.1 Gewaltfrei Lernen

Im Schuljahr 2012/ 2013 haben wir an der Sternenschule mit dem Projekt "Gewaltfrei Lernen" begonnen. Nach einer Fortbildung des gesamten Kollegiums wurden alle Klassen in jeweils 3 Modulen geschult. Auch die Eltern wurden zu einem Elternabend eingeladen und ausreichend informiert.

Wir streben in Schule und Trogata ein einheitliches Konzept zum Umgang miteinander in Konfliktsituationen an. Das Projekt "Gewaltfrei Lernen" unterstützt uns bei der Umsetzung dieses Konzepts. "Gewaltfrei Lernen macht Kinder und Jugendliche für die gemeinschaftliche Arbeit in der Klasse und das Lösen von Konflikten wortstark und handlungsfähig! Das evaluierte Programm verbindet erlebnisreiche Partnerspiele für Soziales Lernen mit einer Konfliktschulung gegen Ausgrenzung, Gewalt und Mobbing. Es nutzt Bewegung intensiv und vielfältig für ganzheitliches Erleben und Lernen. Unser Ziel ist es, die Sicherheit, die Gesundheit und hervorragende Bildungsvoraussetzungen für Kinder, Jugendliche und Lehrer zu fördern! " (Zitat entnommen der Homepage www.gewaltfreilernen.de)

Das Konzept besteht aus mehreren Bausteinen und wurde am 11.01.2013 in einer Vollversammlung von allen Kindern und Lehrerinnen angenommen und gilt ab sofort als grundlegend für unseren Umgang mit Konflikten.

Alle zwei Jahre gibt es verbindlich eine Neu- bzw. Nachschulung zum Projekt Gewaltfrei Lernen, die vom Förderverein finanziell unterstützt wird. Diese enthält jeweils einen Lehrer-Fortbildung, einen Elternabend, für die E-Stufe eine Neuschulung mit 3 Doppelstunden pro Klasse und für die F-Stufe eine Nachschulung mit 2 Doppelstunden pro Klasse.

Bausteine:

Verhaltensregeln für die Kinder:

  • Stopp-Regel in drei Schritten bei kleinem Ärger:
  • Hilfe holen bei Brutalität:
  • drei Möglichkeiten des Helfens:
    liebe Mauer, Hilfe holen, dem Kind aufhelfen
  • Umgang mit Beleidigungen:
    Elefantenhaut, Stoppregel in drei Schritten
  • Partnerwechselregel

Verhaltensregeln für die Lehrkräfte (hier besteht Konsens im Kollegium und in der Trogata):

  • bei kleinem Ärger (das Kind hat vorher selber zweimal Stopp gesagt)
    1. Auf Wiedergutmachung setzen oder
    2. Eine Lösung finden lassen oder
    3. Die Kinder trennen, wenn die Wut zu groß ist
  • bei Brutalität (Wenn dich einer schlägt, würgt oder dir mit Absicht sehr weh tut)
    1. Kinder trennen, sofortiges Spielverbot (für den Rest der Pause oder für ein Spiel im Klassenverband)
    2. Eintrag in das rote Buch von der aufsichtsführenden Lehrkraft, die Eltern werden per Mail darüber benachrichtigt (beim dritten Eintrag telefoniert die Klassenlehrkraft mit den Eltern des Kindes; spätestens beim sechsten Eintrag erfolgt ein persönliches Gespräch mit den Eltern)
    3. Aussprache durch die Lehrkraft oder die Klassenlehrerin (direkt oder später mit Finden einer Lösung oder Wiedergutmachung)

Konzeptionelle Absprachen:

  • Jede aufsichtführende Lehrkraft notiert Brutalitäten so schnell wie möglich im roten Buch und schickt der Klassenleitung eine standardisierte E-Mail mit einer kurzen Erläuterung der Geschehnisse. Die Klassenleitung leitet diese Mail zur Kenntnisnahme an die Eltern weiter.
  • Jede Klasse sammelt zu Beginn des Schuljahres Ideen für Wiedergutmachungen und hängt sie sichtbar aus. Die Ideen werden regelmäßig mit der neuen Lerngruppe angepasst und erneuert,
  • In jeder Klasse hängt eine Visualisierung der Stoppregel in drei Schritten. Die Visualisierung ist vereinheitlicht und in allen Klassen gleich.
  • Im Eingangsbereich gibt es eine „Gewaltfrei Lernen“-Wand, auf der die Absprachen festgehalten sind.
  • Im Fenster des Bühnenraums hängen für alle Kinder sichtbar die für die Pause wichtigen Absprachen und Hilfen.
  • In jedem Team gibt es einen Ansprechpartner für das Projekt, der die Übungen kennt und als Wächter auf die Kontinuität achtet.

Es gibt eine Spielekartei, in der alle Konflikt- und Partnerübungen des Projekts zusammengestellt sind. Diese steht in jeder Klasse bereit und jede Lehrkraft soll diese als Ideenpool für den täglichen Gebrauch nutzen.

5.2 Demokratiebildung

Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit – sie muss gelernt, gelebt und immer wieder neu gestärkt werden. Bereits in der Grundschule wird der Grundstein für ein demokratisches Verständnis gelegt, das Kinder zu mündigen, engagierten und verantwortungsvollen Bürgerinnen und Bürgern heranwachsen lässt. Demokratiebildung stärkt Kinder darin, sich bei Unwohlsein oder Grenzverletzungen zu äußern, Hilfe zu suchen und für ihre Bedürfnisse einzustehen. Gleichzeitig fördert sie eine Schulkultur, in der Respekt, Beteiligung und Transparenz gelebt werden. In diesem Schutzkonzept wird daher aufgezeigt, wie Demokratiebildung gezielt in den schulischen Alltag integriert werden kann, um eine Kultur des Hinsehens, Mitsprechens und Handelns zu fördern.

Die Sternenschule bietet dabei einen geschützten Raum, in dem Kinder erste Erfahrungen mit Mitbestimmung, Verantwortung und Gerechtigkeit machen können. Diese Kompetenzen sind entscheidend, um sich selbst und andere schützen zu können.

Klassenrat

In jeder Klasse wird wöchentlich ein Klassenrat durchgeführt, in welchem es um die gemeinsame Bewältigung von Konflikten geht. Außerdem bietet dieser Rahmen auch Raum für Berichte aus der Klassensprecherkonferenz und den Transport von Wünschen, Bitten und Anregungen für die Schulgemeinde in die Klassensprecherkonferenz hinein.

Klassensprecherkonferenzen/Sternenkonferenz

Die Klassensprecherkonferenz findet wöchentlich statt. Alle KlassensprecherInnen nehmen regelmäßig daran teil und tragen die Anliegen der jeweiligen Klassen vor. Hier können die Kinder kommunikative Kompetenzen wie das Argumentieren, Diskutieren und Zuhören erwerben. Sie dürfen über wichtige Dinge des Schulalltags mitbestimmen und übernehmen Verantwortung für die Gemeinschaft. Sie erfahren hier auch wie Abstimmungen funktionieren und Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren. Indem die Kinder lernen, ihre Meinung zu äußern, Verantwortung zu übernehmen und Konflikte konstruktiv zu lösen, werden sie ermutigt, auch in schwierigen Situationen für sich und andere einzustehen. Die regelmäßigen Konferenzen stärken das Vertrauen in die Institution Schule und schaffen eine Kultur des Hinsehens und der Offenheit. Die Konferenz bietet zudem einen geschützten Raum, in dem Beschwerden, Sorgen oder Beobachtungen kindgerecht geäußert werden können – ein wesentlicher Bestandteil präventiven Kinderschutzes.

Schulversammlungen

Einmal monatlich findet eine Schulversammlung statt, die immer durch zwei Klassen vorbereitet wird. Hier haben alle Kinder der Schule die Möglichkeit Dinge aus dem Unterrichtsalltag zu präsentieren, Anregungen für Veränderungen zu geben und ihre Anliegen an die Schulgemeinde zu äußern. Dies stärkt das Gefühl von Zugehörigkeit und Verantwortung – zentrale Schutzfaktoren in der Prävention von Gewalt und Grenzverletzungen.

Die Schulversammlungen bieten darüber hinaus Raum für Wertschätzung, Feedback und Konfliktklärung auf Augenhöhe. Sie machen demokratische Prozesse erfahrbar und fördern Kompetenzen wie Meinungsbildung, Mitverantwortung und Empathie – alles wichtige Bausteine für eine starke Kinderpersönlichkeit und ein sicheres Schulumfeld.

Im Schul- / Unterrichtsalltag

Innerhalb der Klassen können die Kinder über Ausflüge mit der Klasse oder der gesamten Schule abstimmen. Außerdem dürfen die Kinder z.B. über die Verteilung bestimmter Gelder, Anschaffungen in der Bücherei oder auch die Weihnachtsgeschenke vom Förderverein in den Klassen mitbestimmen.

Innerhalb des Unterrichts werden z.B. in der F-Stufe wichtige Bausteine der Demokratie in verschiedenen Unterrichtsreihen behandelt. Die Kinder lernen in diesen Einheiten eigene Regeln für ihre Klasse zu erarbeiten, ein Bewusstsein für Kompromissbildung zu bekommen, verschiedene Meinungen und Positionen einzunehmen und sich Gedanken um eine faire Wahl der Klassensprecher:innen zu machen. Durch spielerische, handlungsorientierte und lebensnahe Methoden lernen die Schüler:innen, was demokratische Prozesse ausmacht und wie sie selbst aktiv daran teilnehmen können – etwa durch Klassendienste, Abstimmungen, Klassensprecherkonferenzen oder Schulversammlungen. Dabei geht es nicht nur um theoretisches Wissen, sondern vor allem um praktisches Erleben von Demokratie im Schulalltag.

5.3 Kinderrechte

Im Schuljahr 2025/2026 nimmt die Sternenschule gemeinsam mit der Trogata an einer Kinderrechteschulung teil, um als Kinderrechte-Schule zertifiziert zu werden. Wir verfolgen das Ziel die Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention systematisch und nachhaltig im Schulleben zu verankern. Dabei geht es nicht nur um Wissen über Rechte, sondern vor allem darum, dass Kinder ihre Rechte im Schulalltag erleben und wahrnehmen können.

Hierzu werden sowohl Kinder als auch Lehrkräfte und Mitarbeitende der Trogata rund um das Thema Kinderrechte aktiv geschult, um das Bewusstsein aller Beteiligten – Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Eltern und Kinder – für die Bedeutung von Mitbestimmung, Schutz, Gleichbehandlung und Förderung zu stärken.

Im Unterricht der F-Stufe ist bereits eine feste Unterrichtseinheit zum Thema Kinderrechte verankert.

6. Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex unserer Schule dient als Leitlinie für den professionellen und respektvollen Umgang zwischen Lehrkräften, Mitarbeitenden, Schüler:innen und Eltern. Er hat das Ziel, Grenzverletzungen zu verhindern, eine sichere Atmosphäre zu schaffen und die persönliche Integrität aller Beteiligten zu schützen. Er ist bindend für das gesamte Schulpersonal sowie alle Beteiligten der Offenen Ganztagsschule (Trogata) und der Schulsozialarbeit.

Einer der Grundsätze unserer Schule ist der respektvolle, achtsame und wertschätzende Umgang miteinander. Die Würde und die Rechte jedes Kindes stehen im Mittelpunkt unseres Handelns, sodass Grenzen und persönliche Freiräume stets geachtet werden. Lehrkräfte, Mitarbeitende und Schüler:innen tragen gemeinsam Verantwortung für ein sicheres Schulklima.

Nähe und Distanz

In der schulischen Arbeit liegt ein besonderes Augenmerk darauf, bei den Kindern ein Gefühl für Nähe und Distanz zu schaffen. In der Arbeit mit den Kindern sollen klare Grenzen gesetzt werden und auch eine bevorzugte Behandlung vermieden werden.

Verhaltenskodex:

  • Wir vermeiden körperliche Kontakte weitestgehend mit der Ausnahme eines pädagogischen Grundes. In Situationen in denen ein Kind beispielsweise Hilfe auf der Toilette benötigt, informieren wir die Eltern, die bestenfalls das Kind versorgen können. Sollte die Versorgung durch die Eltern nicht möglich sein, holen wir uns das Einverständnis ein, die Kinder zu versorgen. In häufig auftretenden Fällen, muss eine Absprache mit den Eltern getroffen werden, in der das Kind von einem Erziehungsberechtigten oder Pflegepersonal betreut wird.
  • Wir leben das Prinzip der „offenen Tür“. Räume sind jederzeit zugänglich und können jederzeit von den Kindern selbstständig verlassen werden.
  • Wir reagieren sensibel auch auf die Grenzverletzung von Kindern untereinander und schaffen in Spielsituationen ein angenehmes Umfeld für die Kinder.
  • Wir vermeiden intensive freundschaftliche Beziehungen, die zu einer Bevorzugung von einzelnen Kindern führen.

Sprachgebrauch

Unsere Sprache ist nicht nur ein Mittel zu Verständigung, sondern kann auch sowohl Wertschätzung ausdrücken als auch Herabsetzung. In unserem Umgang mit den Kindern legen wir ein besonderes Augenmerk auf unsere Sprache legen und sie unserer Rolle und den Bezugspersonen anpassen.

Verhaltenskodex

  • Wir achten darauf, dass wir durch verbale Äußerungen kein Kind herabwürdigen oder vor anderen bloßstellen.
  • Wir verwenden keine Kosenamen oder Verniedlichungen, um ein Kind anzusprechen. Selbst gewählte Namensabkürzungen o.ä. können bei Zustimmung des Kindes genutzt werden.
  • Wir nutzen keine sexualisierte Sprache und sind sensibel für die Nutzung sexualisierter Sprache unter den Kindern und sprechen dies im pädagogisch angemessenen Rahmen an.

Angemessenheit von Körperkontakt

Der körperliche Kontakt muss stetig reflektiert werden. Wird dieser durch Kinder abgelehnt, muss dies ohne Ausnahme respektiert werden. Die Bedürfnisse und Signale des Kindes werden aufmerksam wahrgenommen und in pädagogisches Handeln einbezogen.

Verhaltenskodex

  • Wir achten darauf in Situationen, in denen Kinder Trost suchen, mit Worten zu helfen und Trost zu spenden. In pädagogisch reflektierten Ausnahmesituationen kann ein Körperkontakt erfolgen.
  • Situationen in denen Erste Hilfe geleistet werden muss, rechtfertigen körperlichen Kontakt. Wir holen hier zur Unterstützung eine weitere erwachsene Person dazu.
  • Wir initiieren keinen körperlichen Kontakt. Sollte der Kontakt von einem Kind ausgehen, versuchen wir mit dem Kind eine andere Form der Kontaktaufnahme und des Trostes zu finden.

Umgang mit Medien

Der Zugang zu verschiedensten Medien und sozialen Plattformen nimmt in unserer Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert ein. Des Weiteren nimmt auch die Mediennutzungszeit immer mehr zu. In der pädagogischen Arbeit mit Medien ist es also von immenser Bedeutung eine passende Auswahl an Medien zu treffen und die Kinder im medialen Umfeld zu schützen.

Verhaltenskodex

  • Wir achten bei der Erstellung von Bild- oder Tonaufgaben auf die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und halten uns an diese Vorgaben
  • Wir nutzen keine sozialen Media oder Messengerdienste wie Whats-App, um mit Schüler:innen in Kontakt zu treten.
  • Wir sind verpflichtet, bei der Nutzung jedweder Medien durch Minderjährige wie Handy, Kamera oder Internetforen auf gewaltfreie Inhalte zu achten und gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätigem oder sexistischen Verhalten und Mobbing Stellung zu beziehen.

Disziplinarmaßnahmen

Die Situationen, in denen Disziplinarmaßnahmen zum Tragen kommen, sollten gut abgewogen werden. Die Maßnahmen sollten dann als direkte Konsequenz zu einer Tat stehen und verhältnismäßig bleiben.

Verhaltenskodex

  • Wir achten darauf, niemals sowohl körperliche als auch seelische Gewalt anzuwenden (z.B. Freiheitsentzug, Essensentzug o.ä.)
  • Wir formulieren gegenüber Schüler:innen keine Drohungen.

Annahme und Zulässigkeit von Geschenken

Geschenke und eine Bevorzugung von einzelnen Kindern aus einer Klasse sollten nicht als Belohnungen von Leistungen oder Verhalten genutzt werden. Somit werden Kinder aus Klassengemeinschaften isoliert und eine soziale Abhängigkeit wird verstärkt.

Verhaltenskodex

  • Wir machen keine Geschenke an einzelne Kinder.

Klassenfahrten und Schulausflüge

Mit vielen Kinder gleichzeitig einen Ausflug oder eine Klassenfahrt zu unternehmen und sogar eine gemeinsame Übernachtung zu planen erfordert einen besonders sensiblen Umgang mit allen vorher genannten Punkten des Verhaltenskodex. Besonders die Schlafsituation muss vorher gut geplant und auch mit den Eltern transparent kommuniziert werden.

Verhaltenskodex

  • Wir begleiten die Gruppe von Kindern möglichst in geschlechtsheterogenen Begleiterteams. Somit kann gewährleistet werden, dass die Kinder jeweils durch eine Betreuungspersonen des gleichen Geschlechts betreut werden.
  • Wir respektieren die Privatsphäre der Kinder. Die Schlafräume und sanitären Anlagen werden nur in pädagogisch begründeten Fällen betreten. Dies wird immer im Vorhinein angekündigt. Die Betreuungsperson und das Kind sollten sich nicht alleine in einem Raum befinden. Sollte dies durch besondere Umstände nicht anders möglich sein, sollten im Vorhinein mit den Erziehungsberechtigten gezielte Absprachen getroffen und schriftlich festgehalten werden.
  • Wir als Betreuungspersonen schlafen nie in den gleichen Räumlichkeiten wie die Kinder. Erwachsene und Kinder sollten getrennt untergebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, müssen vorher die Eltern eingehend informiert werden.

Schutz der der Intimsphäre

Der Schutz der Intimsphäre ist ein wichtiger Bestandteil des Verhaltens von Betreuungspersonen gegenüber den Kindern. Besonders herausfordernd ist dies in Situationen des Umziehens wie beispielsweise im Schwimm- oder Sportunterricht. Hier gibt es immer wieder Situationen, in denen die Kinder Hilfe brauchen, aber die Betreuungsperson dafür die Umkleidekabine betreten muss.

Verhaltenskodex

  • Wir ziehen uns nicht in den gleichen Räumlichkeiten wie die Kinder um. Sollte dies durch die räumlichen Gegebenheiten nicht möglich sein, muss eine Sichtschutz für die Betreuungsperson ermöglicht werden. Die Betreuungsperson kündigt dann laut an, die Umkleidekabine zu betreten.
  • Wir betreten in einer Umziehsituation die Umkleidekabine nur, wenn es pädagogisch notwendig ist und kündigen dies vorher an.
  • Wir duschen nach dem Schwimmunterricht nicht mit den Kindern in denselben Duschräumen. Ein Duschen in den gleichen Räumen ist nur dann möglich, wenn alle Personen in den Duschräumen Badekleidung tragen.
  • Die Duschräume sind während der Zeit des Schulschwimmens ausschließlich für die SchülerInnen zu nutzen. Sollten externe Personen während des Schwimmunterrichts in die Duschengehen, werden diese höflich angesprochen und gebeten die Duschen zu verlassen.

7. Partizipation

Ein Schutzkonzept an der Grundschule dient dazu, Kinder vor Gewalt, Grenzverletzungen und Missbrauch zu schützen. Doch damit es wirklich wirksam ist, müssen alle Beteiligten – Kinder, Lehrkräfte, Eltern und weiteres Schulpersonal – aktiv mitwirken. Partizipation spielt dabei eine zentrale Rolle: Nur wenn alle gehört werden und gemeinsam Verantwortung übernehmen, kann eine Schule zu einem sicheren und wertschätzenden Ort für alle werden.

Partizipation ist ein wesentlicher Bestandteil des schulischen Schutzkonzepts und ermöglicht es Kindern, Eltern und Mitarbeitenden, aktiv zur Gestaltung einer sicheren und unterstützenden Schulumgebung beizutragen. Sie stärkt die demokratische Kultur der Schule und fördert das Wohl aller Beteiligten.

7.1 Partizipation der Kinder

Durch die Partizipation der Kinder werden dieselben geschützt und vor allem gestärkt. Die Kinder erleben, dass ihre Meinung zählt und sie mitgestalten dürfen, was das Selbstbewusstsein, ihre Selbstwirksamkeit und ihre Kompetenz, sich in schwierigen Situationen Hilfe zu holen stärkt. Sie lernen sowohl die eigenen als auch die Grenzen anderer zu erkennen als auch selbstständig Grenzen zu setzen.

In der Sternenschule können sich die Kinder wie folgt aktiv beteiligen

  • Jede Klasse wählt regelmäßig Klassensprecherinnen, die die Interessen der Schülerinnen vertreten und regelmäßig zur „Sternenkonferenz“ gehen, um dort die Belange der Kinder aus allen Klassen zu besprechen.
  • Die Schüler:innenvertretung wird in Entscheidungsprozesse einbezogen, z. B. bei der Gestaltung von Pausenregelungen, der Schulordnung oder Projekten sowie der Planung von Ausflügen und Anschaffungen für die Schulgemeinschaft.
  • Es finden regelmäßig Schulversammlungen statt in denen die Kinder ihre Anliegen der Schulgemeinde mitteilen können und auch den Raum für Veränderungsvorschläge nutzen können.
  • Gemeinsame Entwicklung von Verhaltensregeln: Kinder gestalten aktiv Verhaltensregeln für den respektvollen Umgang im Schulalltag mit. Im Foyer und den Klassen der Sternenschule hängt das Motto des Monats zum Thema Höflichkeit aus, dessen Einhaltung am Ende der Woche im Klassenrat nochmals reflektiert wird.

Feedbacksysteme:

  • In jeder Klasse der Sternenschule wird wöchentlich ein Klassenrat durchgeführt, bei dem die Kinder über ihre Erfahrungen sprechen und Verbesserungsvorschläge machen können.
  • Es gibt eine wöchentliche Klassensprecherkonferenz, bei der die Belange der einzelnen Klassen thematisiert und besprochen werden
  • Weitere Kanäle, um den Kindern zu ermöglichen ein Feedback auch anonym abzugeben, sind angedacht (z.B. ein Briefkasten). Es existiert bereits ein Briefkasten der Schulsozialarbeiterin Frau Ladwig, den die Kinder nutzen können.

7.2 Partizipation der Eltern

Eltern spielen eine zentrale Rolle im Schulalltag und tragen wesentlich dazu bei, ein sicheres und unterstützendes Umfeld für die Kinder zu schaffen. Dazu werden die Eltern darüber informiert, wie die Schule für den Schutz ihrer Kinder sorgt. Sie können sich aktiv z.B. in der Klassen- und Schulpflegschaft einbringen, was die Zusammenarbeit und das Vertrauen in die Schule stärkt.

  • Elternmitwirkung in Gremien:
    Schulpflegschaft: Die gewählten Elternvertreter:innen nehmen an wichtigen Entscheidungsprozessen teil, wie der Gestaltung der Schulordnung und der Organisation von Veranstaltungen.
  • Informationsveranstaltungen:
    Workshops und Elternabende: Veranstaltungen zu Themen wie Gewaltprävention, Medienkompetenz und Kinderschutz stärken die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.
    In der Sternenschule verfolgen wir das Konzept von „Gewaltfrei Lernen“ und führen hierzu regelmäßige Schulungen und Elternabende durch.
    Auch der sichere Umgang mit digitalen Medien spielt eine große Rolle. Aus diesem Grund bieten wir jährlich den Elternabend „Sicherheit im Netz“ an.
  • Feedback- und Beschwerdemöglichkeiten:
    Individuelle Gespräche: Eltern werden aktiv in die Lösungsfindung bei Konflikten oder Problemen eingebunden.
    An der Sternenschule existiert ein „Rotes Buch“ (Konzept „Gewaltfrei Lernen“), in welche Kinder bei Gewalt eingetragen werden.
    Die Eltern erhalten eine E-Mail mit der Schilderung des Vorfalls zur Kenntnisnahme, um die Situation zu Hause besprechen zu können und an einer Lösungsfindung mitzuwirken. Nach dreimaligem Eintrag ins rote Buch erfolgt ein telefonisches Elterngespräch und nach sechsmaligem Eintrag ein Gespräch zwischen Lehrkräften, Eltern und bei Bedarf auch der Schulleitung.

7.3 Partizipation der Mitarbeitenden

Die Partizipation bei der Entwicklung eines schulischen Schutzkonzepts ist für alle Mitarbeitenden in Schule von großer Bedeutung, da so ein gemeinsames Verständnis von Schutz und Prävention geschaffen wird.

Die gemeinsame Entwicklung einer klaren Haltung im Umgang miteinander fördert ein angstfreies und respektvolles Schulklima.

  • Einbindung in die Schulentwicklung
    An der Sternenschule wurde daher auch ein gemeinsamer Verhaltenskodex mit den Lehrkräften entwickelt. Hierdurch sind alle besser darauf vorbereitet Grenzverletzungen zu erkennen und angemessen zu reagieren.
    Alle Beteiligten müssen z.B. bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wissen, was zu tun ist.
    Durch einen klaren Ablaufplan können Lehrkräfte und Mitarbeitende der Schule im Ernstfall schnell reagieren.
  • Fortbildungen und Reflexionen
    Mitarbeitende werden aktiv in die Planung und Teilnahme von Fortbildungsangeboten eingebunden und dazu nach aktuellen Bedarfen gefragt. Es finden regelmäßige Fortbildung zu unserem Konzept „Gewaltfrei Lernen“ an der Sternenschule für alle Mitarbeitenden statt.
  • Regelmäßige Besprechungen
    An der Sternenschule tauschen sich die Mitarbeitenden jeden Montag in den Stufenteams über aktuelle Herausforderungen, Ideen und Verbesserungsvorschläge aus. Es gibt außerdem Austauschzeiten, in denen sich auch teamübergreifend ausgetauscht werden kann. Bei Bedarf werden auch Fallberatungen durchgeführt. In einmal im Quartal stattfindenden Förderkonferenzen werden individuelle Bedarfe der Kinder diskutiert.
  • Interne Workshops/ Projekte
    In der Sternenschule werden seit dem Schuljahr 2024/2025 Streitschlichter ausgebildet

8. Beschwerdestrukturen

Das Beschwerdemanagement ist ein zentraler Bestandteil unseres Schutzkonzepts und stellt sicher, dass Kinder, Eltern sowie alle am Schulleben Beteiligten eine Anlaufstelle haben, um Sorgen, Kritik oder Grenzverletzungen in geeigneter Weise zu äußern.

Ziel des Beschwerdemanagements ist die niederschwellige Zugänglichkeit, damit alle an Schule Beteiligten ihre Beschwerden äußern können. Die Rückmeldungen sollen zur kontinuierlichen Verbesserung des Schulklimas beitragen, da sich jeder ernstgenommen fühlt und so ein Klima der Offenheit, in dem Konflikte respektvoll und lösungsorientiert bearbeitet werden, geschaffen wird.

8.1 Ansprechstellen

In der Sternenschule sind die Klassenleitungen die erste Ansprechstelle für die Kinder bei Problemen und Konflikten. Sie sind den Kindern vertraut und jeden Tag für die Kinder ansprechbar. Die Beschwerden werden angehört und bei Bedarf dokumentiert bzw. an die Schulleitung weitergeleitet.

Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Ladwig ist besonders geschult im Umgang mit sensiblen Themen wie Mobbing, Diskriminierung und Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und nimmt daher auch eine wichtige Rolle im Beschwerdekonzept ein.

Sie bietet Sprechstunden für die Schülerinnen und Schüler an. Die Beratung der Kinder ist vertraulich und bei Bedarf können durch sie notwendige Maßnahmen, in Absprache mit der Schulleitung, koordiniert und externe Fachstellen mit einbezogen werden.

Die Schulleitung ist verantwortlich für die organisatorische und disziplinarische Bearbeitung von Beschwerden. Sie entscheidet über schulische Maßnahmen, unterstützt Konfliktlösungen und koordiniert bei schwerwiegenden Fällen den Kontakt zu externen Behörden wie Jugendamt oder Polizei. In Akuten Fällen ist sie direkt ansprechbar, ansonsten können Termine zum Gespräch mit ihr vereinbart werden.

Externe Stellen wie die Schulpsychologische Beratungsstelle, die Beratungsstelle für sexualisierte Gewalt (rhein-Sieg-Kreis) und die Systex (Ansprechpartner im Bereich Diskriminierung), bieten nochmals fachspezifischere Beratung und Anlaufstellen bei Beschwerden in den entsprechenden Fachgebieten.

Auch Telefon-Hotlines wie die „Nummer gegen Kummer“ oder das Anonyme Hilfetelefon gegen sexuellen Missbrauch stellen Anlaufstellen dar (Kontaktdaten siehe Punkt 9 in diesem Konzept).

8.2 Beschwerdestrukturen

Die Schülerinnen und Schüler können ihre Anliegen derzeit direkt bei den Klassenleitungen, der Schulsozialarbeiterin oder der Schulleitung vorbringen. Um einen anonymen Kanal für die Kinder zu bieten, gibt es in den Klassen Möglichkeiten Beschwerden auf Zetteln festzuhalten, welche dann im Klassenrat anonym besprochen werden. Im wöchentlichen Klassenrat haben die Kinder dadurch die Möglichkeit Probleme anonym als auch direkt anzusprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Im Eingangsbereich der Schule gibt es einen für die Kinder zugänglichen Briefkasten, in den anonym oder namentlich Beschwerden abgegeben werden können.

Eltern können Ihre Beschwerden direkt an die Klassenleitung, die Schulleitung oder die Schulsozialarbeit richten. Hierzu dienen E-Mails und bei Bedarf natürlich auch Gesprächstermine sowie die regelmäßigen Beratungsgespräche. Diese finden in der Regel im Oktober (Klasse 1 und 3), im Dezember (Klasse 4), im Januar/Februar (Klasse 1-3) und zu den Zeugnissen im Sommer (Klasse 1-3) statt.

Außerdem können Beschwerden über die Elternvertretung an die Schule vertraulich herangetragen werden.

Mitarbeitende können Beschwerden über Arbeitsbedingungen oder schulinterne Probleme in den wöchentlichen Teambesprechungen äußern. Außerdem ist der Lehrerrat jederzeit für die Lehrkräfte ansprechen Mitarbeitende können sich jederzeit direkt an die Schulleitung wenden und Gesprächstermine vereinbaren, um Probleme direkt anzusprechen.

Bei Konflikten stehen für die Mitarbeitenden außerdem externe Beratungsstellen zur Verfügung.

Es steht jederzeit sowohl für Eltern als auch für Lehrkräfte die schulpsychologische Beratungsstelle zur Verfügung. Auch der örtliche Personalrat für Lehrkräfte kann bei Anliegen kontaktiert werden.

8.3 Beschwerdeprozess

Die Beschwerden werden von der jeweiligen Ansprechperson entgegengenommen. Die Dokumentation erfolgt in einem Gesprächsprotokoll, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Die zuständige Person prüft den Sachverhalt und holt bei Bedarf weitere Informationen ein.

In Rücksprache mit den Beteiligten werden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und bei Bedarf externe Stellen hinzugezogen.

Gefundene Lösungen und daraus resultierende Maßnahmen werden transparent kommuniziert und zeitnah umgesetzt. Durch Nachgespräche wird der Erfolg der Maßnahmen überprüft, um nachhaltige Lösungen sicherzustellen.

8.4 Prävention und Sensibilisierung

Aktuell befindet sich unser Beschwerdemanagement in der Erarbeitungsphase. Ziel ist es, transparente, niedrigschwellige und kindgerechte Strukturen zu schaffen, über die Beschwerden vertraulich und verantwortungsvoll aufgenommen, bearbeitet und dokumentiert werden können.

Dabei berücksichtigen wir insbesondere die Perspektive der Kinder, um ihnen einen sicheren Raum für Rückmeldungen zu bieten und Beteiligung zu fördern. Ziel ist es, einen klar geregelten und nachvollziehbaren Umgang mit Beschwerden zu entwickeln, um Probleme schnell zu erkennen, damit sie behoben werden können, bevor sie eskalieren. Beschwerden sollen zeitnah und mit größtmöglicher Objektivität behandelt werden, um Missstände zu beheben und präventive Maßnahmen abzuleiten.

Sobald das Konzept fertiggestellt ist, werden wir alle Beteiligten umfassend informieren und die Abläufe verbindlich in unserem Schutzkonzept verankern. Alle Strukturen und Ansprechstellen werden in der Schulordnung und auf der Website deutlich kommuniziert werden.

9. Ansprechpartner:innen und Kooperationen

Ein wirksames Schutzkonzept an unserer Schule kann nur in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern gelingen. Kinderschutz ist eine gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe, die über die Grenzen der Schule hinausgeht. Daher ist die Schule darauf angewiesen, mit externen Fachstellen und Institutionen verlässlich zusammenzuarbeiten, um Kinder bestmöglich zu schützen und im Bedarfsfall angemessen zu handeln.

Die Kooperation mit dem Jugendamt, schulpsychologischen Beratungsstellen, Polizei sowie weiteren regionalen Fachkräften ermöglicht es, frühzeitig auf mögliche Gefährdungslagen zu reagieren und Unterstützung für betroffene Kinder und Familien zu gewährleisten. Auch der regelmäßige Austausch mit Eltern sowie die Einbindung der Schulsozialarbeit leisten einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Intervention.

Ein klar definierter Rahmen für diese Kooperationen stellt sicher, dass im Ernstfall rasch, professionell und im Sinne des Kindeswohls gehandelt wird.

Neben diesen Fachstellen gibt es weitere Kooperationen mit Schulbegleitungen und natürlich auch mit den Eltern. In der Sternenschule pflegen wir einen kontinuierlichen Austausch mit den Eltern und stehen in regelmäßigen Beratungsgesprächen mit ihnen in Kontakt. Zudem bieten wir Informationsveranstaltungen zu Präventionsmaßnahmen, wie z.B. den Elternabend „Sicherheit im Netz“ mit der Kriminalpolizei und einen „Cybergrooming“ Elternabend an.

An unserer Schule gibt es außerdem mehrere Schulbegleitungen, die einzelne Kinder betreuen. Auch diese stehen im regelmäßigen Austausch mit den jeweiligen Klassenleitungen und nach Bedarf auch den Fachlehrkräften. Es gibt eine zu unterzeichnende Vereinbarung, in welcher die Ansprechpartner für die jeweilige Schulbegleitung dokumentiert werden, sodass auch hier bei Bedarf ein schneller Austausch stattfinden kann.

Innerschulische Ansprechpartner:innen:

  • Vera Geschke (Schulleiterin)
  • Anja Kohrs (Konrektorin)
  • Lisa Ladwig (Schulsozialarbeiterin; Erreichbarkeit immer dienstags und donnerstags sowie alle zwei Wochen montags)

Lokale Kooperationspartner:

  • Trogata (Jugendamt der Stadt Troisdorf, Leitung: Marion von Ganski)

  • Erreichbarkeit des Jugendamtes der Stadt Troisdorf zur Meldung einer Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII:
    Innerhalb der Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:30 sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr ist das Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste, über den Tagesdienst, Telefon: (02241) 900-474 zu erreichen.
    Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie in dringenden Angelegenheiten die Rufbereitschaft des Jugendamtes unter (02241) 9 63 10 erreichen.

  • Für strukturelle Fragen zum Vorgehen im Rahmen von Kindeswohlgefährdungen:
    Netzwerkkoordination und Qualitätsentwicklung Kinderschutz - Jugendamt Troisdorf, Frau Niermann
    Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
    Marktplatz 19
    53844 Troisdorf
    Telefon (02241) 900-671
    Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Schulpsychologische Beratungsstelle Siegburg
    Die schulpsychologische Beratungsstelle ist eine Beratungsstelle für schulbezogene Fragestellungen und Schwierigkeiten. Es können sich Lehrkräfte, Schulleitungen, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigte aus dem gesamten Rhein-Sieg-Kreis an sie wenden.
    (zuständig für das rechtsrheinische Kreisgebiet sowie für Rheinbach, Meckenheim und Wachtberg)
    Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:30 Uhr – 16:30 Uhr
    Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
    Mühlenstraße 49
    53721 Siegburg
    Telefon: 02241/13-2366

  • Beratungsstellen gegen sexuelle und sexualisierte Gewalt
    Für Prävention und Krisenintervention finden sich in Troisdorf folgende Anlaufstellen:
    Für die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft/Kinderschutzfachkraft gem. § 8b SGB VIII:
    Familien- und Erziehungsberatungsstelle
    des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
    Scharnhorststraße 8
    53842 Troisdorf
    Telefon (02241) 900-598
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Kliniken und Notfallstellen für medizinische Soforthilfe

  • Fachkräfte für systemische Benachteiligung und Diskriminierung
    Hilfestellung bei Fällen von Benachteiligung und Diskriminierung. (SystEx= Fachkräfte für Systemische Extremismusprävention)
    Erziehung und Prävention
    Tel.: 02921 683-3030
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Außerschulische Ansprechpartner:innen:

  • Nummer gegen Kummer: 116111

  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 – 2255530

  • Kinderschutzbund St.Augustin: 02241 – 28000
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt (Bonn): 0228 – 635524
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Frauenzentrum Troisdorf + Bad Honnef: 02241-72250 + 02242 – 10548
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Frauen und Kinderschutzhaus Troisdorf
    Verein
    Frauen helfen Frauen Troisdorf e.V.
    Postfach 1221, 53822 Troisdorf
    Tel. 02241/ 322 63 60
    Fax 02241/ 932 108
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • SkF Bonn-Rhein-Sieg: 02241-958046
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Check it Beratungsstelle Sexualität und Gesundheit im Rhein-Sieg-Kreis:
    02241 - 265699-1/-2
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

10. Fazit

Mit dem vorliegenden Schutzkonzept nimmt die Sternenschule ihre Verantwortung für das Wohl und den Schutz aller Kinder konsequent wahr. In Anlehnung an das Landeskinderschutzgesetz NRW wird deutlich, dass Kinderschutz nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern auch gelebter Bestandteil unserer Schulkultur ist.

Das Konzept schafft verbindliche Strukturen, um potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, sensibel zu reagieren und nachhaltige Präventionsarbeit zu leisten. Durch die enge Zusammenarbeit mit externen Partnern wie dem Jugendamt, der KJA Bonn, der Trogata sowie dem I-Punkt wird ein tragfähiges Netzwerk aufgebaut, das Kinder bestmöglich schützt und das pädagogische Personal in seiner Arbeit unterstützt.

Zentrale Bestandteile wie das Leitbild, die Gefährdungseinschätzung, klar definierte Interventionswege sowie regelmäßige Präventionsmaßnahmen sorgen für Handlungssicherheit und stärken die gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten. Besonders wichtig ist dabei die aktive Beteiligung der Kinder, Eltern und des gesamten Schulumfelds, um ein Klima des Vertrauens, der Achtsamkeit und des gegenseitigen Respekts zu fördern.

Nur eine Schule, die Sicherheit bietet, kann ein Ort sein, an dem Kinder sich entfalten, lernen und stark werden. Das Schutzkonzept der Sternenschule ist daher mehr als eine rechtliche Vorgabe – es ist Ausdruck einer Haltung, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt.

Anlage:

Ablaufplan für den Fall von vermuteter (sexueller Gewalt)

SchrittMaterialBemerkungen
1. Beobachten, sensibles Nachfragen/Zuhören, Dokumentation Dokumentationsbogen Koop-Vereinbarung Stadt Troisdorf (s. Anhang und edudocs Schulsozialarbeit) Nichts versprechen, was nicht gehalten werden kann (Verschwiegenheit)
2. Meldung an Schulleitung   Übernimmt Verantwortung und koordiniert den weiteren Verlauf; Informiert evtl. Kinderschutzfachdienst der Stadt Troisdorf/ Sozialer Dienst: 02241-900474 oder 02241-96310
3. Besprechen mit Teamkolleg:innen und Schullleitung Grundlage der Beobachtungsbogen der Stadt Troisdorf (siehe edudocs Schulsozialarbeit); Schulinterne Einschätzung vornehmen; Teilnahme aller Beteiligten, die näheren Kontakt mit dem Kind haben
4. Gespräch und Beobachtung des Kindes   Behutsam; zur Klärung der Situation
5. Einbeziehung externer Fachstellen Kontaktstellen (s. Ansprechpartner:innen)
Siehe Adressen etc. in diesem Konzept
z.B. Jugendamt, Kinderschutzbund, schulpsychologische Beratungsstellen; Polizei
Bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gibt der Kooperationsvereinbarung mit dem Jugendamt Dokumentationspflichten vor.
Beratungsanspruch gem. § 8b SGB VIII durch die im Kinderschutz insoweit erfahrenen Fachkräfte der Erziehungsberatungsstelle: 02241-900598
6. Schutzmaßnahmen + Unterstützung für das Kind Anlage 7 Falls eine Gefährdung festgestellt wird, muss ein Schutzplan entwickelt werden, der Maßnahmen zur Risikominderung und den Schutz des Kindes festlegt. Dieser Plan wird dokumentiert und regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft; auch das Jugendamt kann tätig werden
7. Kontinuierliche Beobachtung und Nachsorge   Zur Sicherstellung des Kindeswohls