Im Schuljahr 2011/ 2012 hat sich das Kollegium der Sternenschule gemeinsam auf den Weg zur inklusiven Schulentwicklung gemacht.

Seitdem nehmen auch Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf am gemeinsamen Unterricht teil. In schulinternen Fortbildungen haben sich die Kolleginnen mit den neuen Herausforderungen vertraut gemacht. Der inklusive Leitgedanke begleitet und beeinflusst die Weiterentwicklung des Unterrichts und aller pädagogischer Konzepte der Sternenschule.

In allen Klassen der Sternenschule wird gemeinsamer Unterricht angeboten. Hierbei sind sowohl die personellen als auch die materiellen Voraussetzungen an die individuellen Bedürfnisse der Kinder angepasst. Neben offenen Unterrichtsformen bieten individuelle Arbeitspläne, handlungsorientierter Unterricht sowie kooperative Lernformen die Möglichkeit, jedes Kind mit seinen Stärken und Schwächen "dort abzuholen wo es gerade steht" und ihm die individuell bestmögliche Förderung zu ermöglichen. Wir beschäftigen zurzeit zwei Sonderpädagoginnen (Frau Schmidt und Frau Schmitt) und bemühen uns um regelmäßige Doppelbesetzungen in den Klassen mit gemeinsamem Unterricht. 

Der Begriff Inklusion bedeutet die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne individuellen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Hierbei stellen alle Kinder eine Gruppe dar. Die im Begriff Integration implizierte Unterscheidung von Kindern mit und ohne individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf wird nicht mehr vorgenommen. Grundlage des Gemeinsamen Unterrichts in NRW stellt das seit 1995 bestehende "Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Schulen" dar. Es eröffnet Kindern mit individuellem sonderpädagogischen Förderbedarf (z.B. in den Bereichen Sprache, Lernen oder Emotionale und soziale Entwicklung) neben dem Besuch einer Förderschule auch den Besuch einer Regelschule mit gemeinsamem Lernen. Unter der Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen erhalten sie dort die Möglichkeit zusammen mit Kindern, ohne individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf gefördert zu werden. Oft werden die Kinder hierbei von einer ausgebildeten Sonderpädagogin sowie einer Grundschullehrkraft im Teamteaching - Verfahren gemeinsam unterrichtet oder der Unterricht wird von beiden gemeinsam vorbereitet.

Ein Kind mit individuellem sonderpädagogischen Förderbedarf erhält darüber hinaus zusätzliche sonderpädagogische Förderung. Um einen möglichst hohen Anteil gemeinsamen Unterrichts zu erreichen, werden diese Stunden zum großen Teil in Form von Teamunterricht eingesetzt. Bei Bedarf besteht aber auch immer die Möglichkeit der Bildung von spezifischen, auf die individuellen Voraussetzungen des Kindes abgestimmten Fördergruppen. Enge und regelmäßige Absprachen der Grundschullehrerin und der Sonderpädagogin stellen hierbei die Grundlage aller Entscheidungen dar. Weiterer Schwerpunkt der sonderpädagogischen Arbeit ist die Beratung und Unterstützung der unterrichtenden Lehrkräfte.

Das ausführliche Konzept der Sternenschule zum Gemeinsamen Unterricht kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.